Telematik

Telematik-Infrastruktur (TI) für Heilmittelerbringer: Digitalisierung mit TheraTop® (PFLICHT in 2025!)

Die Telematikinfrastruktur (TI) vereint Heilmittelerbringer mit anderen Stellen des Gesundheitswesens in Deutschland. Sie kommunizieren über das Telematiknetzwerk digital, schnell und sicher über Dinge wie Arztbefunde, Therapieberichte, Heilmittelverordnungen und haben Einsicht auf die elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer Patienten. Durch die TI erhalten Sie einen sicheren Zugang zur verschlüsselten Kommunikation im Medizinwesen (KIM) zwischen Heilmittelerbringern, Ärzten, Krankenhäuse und weitere Akteure im Medizinwesen. Außerdem werden die Kosten der Telematik vollständig erstattet. Wir unterstützen Sie bei Antragsstellung und Bestellung sämtlicher relevanter Komponenten.
Wir kümmern uns um alles, Sie müssen nichts tun.

 

Ab wann muss ich mich an die Telematik anbinden?

• Vor 2025: Alle Heilmittelerbringer-Praxen können freiwillig an die Telematik angeschlossen werden. Die Kosten werden refinanziert über eine monatliche Pauschale, dessen Anspruch Praxen erhalten, die alle Voraussetzungen (Konnektor, KIM, eHBA, SMC-B, eHealth-KT) erfüllen.
• 2025 – Das TI-Jahr: Sie müssen in 2025 an die Telematik-Infrastruktur angebunden werden. Die KBV verpflichtet alle Nutzer der Telematik zur Nutzung einer soliden Hardware-Firewall, um Patientendaten zu schützen.
• 01.01.2026: Alle Heilmittelerbringer müssen an die TI angebunden sein!
• 01.01.2027: Die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) wird eingeführt und Sie erhalten vom Patienten keine Heilmittelverordnung mehr auf Papier.

 

Was Sie jetzt bzw. HEUTE tun sollten:

Suchen Sie sich einen Partner, der die Telematik, Hardware und Praxisverwaltungssoftware stellen kann. Wir kommen auf Sie zu und kümmern uns um die vollumfängliche Anbindung Ihrer Praxis an die Telematik. Wir bieten Ihnen alle Komponenten, konfigurieren diese und führen Sie in die Telematik ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.

 

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Sehen Sie auf der Rückseite welche Komponenten Sie benötigen. Hierbei kommen einige Kosten auf Sie zu, die jedoch durch die Refinanzierungsverträge wieder erstattet werden.

Kostenerstattung für die Physiotherapie: Der Refinanzierungsvertrag wurde vereinbart. Praxen erhalten ab dem 01.01.2025 eine monatliche Grundpauschale von 207,93€ + ca. 7,50€ pro Mitarbeiter mit eHBA, wenn alle Voraussetzungen (Konnektor, KIM, eHBA, SMC-B, eHealth-KT) erfüllt sind und der Antrag dazu gestellt wurde.

Kostenerstattung für die Logopädie, Ergotherapie und Podologie: Die Vertragsverhandlungen für die Refinanzierung sind noch nicht abgeschlossen, weshalb die monatliche Pauschale nicht klar ist. Voraussichtlich wird die Pauschale aber rückwirkend für ab 2024 erstattet, weshalb Sie sich bereits anschließen können, die Pauschale aber erst rückwirkend erhalten werden. Alles weitere können Sie von der Physiotherapie ableiten, da die Voraussetzungen dieselben sind.

 

Was bringt mir TheraTop® für die Telematik?

Mit TheraTop® werden Sie an die Telematik angeschlossen und können ab 2027 die Heilmittelverordnungen digital verarbeiten, sowie Nachrichten von Ärzten empfangen und an diese Nachrichten, wie z.B. Therapieberichte, versenden und diese in der digitalen Karteikarte abspeichern. Sobald im Sommer 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt ist, können Sie dort Einträge einstellen, wenn die Patienten dies erlauben.

 

Doch wo sollen meine Patienten dann unterschreiben?

Voraussichtlich müssen Patienten auf (Unterschriften-)Tablets unterschreiben oder die Versichertenkarte bei jeder Behandlung einlesen.

 

Welche Komponenten benötige ich für die Telematik?

  • PC/Laptop/Sonstige mit Internetzugang
  • Telematikkonnektor (Hardwarebox in der Praxis oder TI-Gateway oder TI-as-a-Service)
  • VPN-Zugangsdienst ähnlich einem Internetprovider
  • Telematikfähiges eHealth-Kartenterminal mit SMC-KT
  • SMC-B (Praxisausweis – authentifiziert das Kartenterminal für die Teilnahme an die TI)
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA – hiermit können Sie sich als Heilmittelerbringer ausweisen, um an der Telematik teilnehmen zu können)
  • Anbindung an den Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM – eine Art Mailadresse mit der Sie verschlüsselte Nachrichten empfangen und versenden können)
  • Praxisverwaltungssoftware (TheraTop® – stellt eine Verbindung zur TI her, um Versichertendaten wie Heilmittelverordnungen zu importieren und zu verarbeiten)

Wie schütze ich meine Praxisdaten? – Firewall

Bereits alle bisherigen Telematiknutzer (Ärzte, Krankenhäuser und bald auch alle Heilmittelerbringer) wurden zur Nutzung einer soliden Hardware-Firewall verpflichtet. Ein einfacher Virenscanner reicht hierbei nicht aus! Informieren Sie sich gerne bei uns, wir können Sie auch hierbei unterstützen.